Inhalt des Dokuments
Praktikumsrichtlininen
Die berufspraktische Ausbildung soll dazu dienen,
die Motivation für eine praxisbezogene wissenschaftliche Ausbildung
an der Universität zu stärken und bietet die Gelegenheit, während
der Ausbildung praktische Grundlagen für die theoretische Erarbeitung
von Wissen und Methoden zu gewinnen. Eine besondere Bedeutung kommt
der soziologischen Seite des Praktikums zu. Der/ Die Studierende hat
in dieser Zeit die Möglichkeit, Denken und Verhaltensweisen sowie
Strukturen in einem Industriebetrieb kennen zu lernen.
Der
Nachweis über die praktische Tätigkeit ist jeweils spätestens bei
der Anmeldung zur letzten Prüfung des entsprechenden
Studienabschnittes zu erbringen.
Es wird empfohlen, das
Grundpraktikum vor Beginn des Studiums abzuleisten.
Hinweise zum Verfassen des Berichts
Das Verfassen eines technischen Berichts ist unter anderem auch eines der Ziele des Praktikums. Es gibt eine Vielzahl von Büchern und sonstigen Quellen zu diesem Thema. Das Studium erfordert auch das Lesen entsprechender Literatur (siehe auch z.B. http://www.praktikumsbericht.com [1] ).
Bericht-Einreichung
Der Bericht ist als PDF-Datei direkt per E-mail an Professor Morozyuk einzureichen.
Übersicht über die Praktikumsrichtlinien
e_Praktikumsbericht.pdf
kumsrichtlinien_MSc_PEESE_2009-03-06.pdf
kumsrichtlinien_MSc_PEESE_WS_2016-2017.pdf